Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 5

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01.05.1976 Schweiz
Frauen
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
Maria Zaugg-Alt
Gleichberechtigung
Volltext
Volle Gleichheit für die berufstätige Frau. Vor nunmehr 10 Jahren hat der 8. Weltkongress des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften die Charta der Rechte der berufstätigen Frau angenommen. In dieser Charta wurden die Grundprinzipien und die Richtlinien formuliert, die die freie Gewerkschaftsbewegung einhalten sollte, um den Grundsatz der Nichtdiskriminierung aus der Satzung des IBFG zu verwirklichen. Sind in den zurückliegenden 10 Jahren Fortschritte gemacht worden? Wie haben sich die Probleme entwickelt? Nach einem Bericht des Internationalen Arbeitsamtes stellen die Frauen über ein Drittel der erwerbstätigen Bevölkerung der Welt, und 4 Prozent von ihnen, im Alter zwischen 15 und 64 Jahren, gehören zur Arbeitnehmerschaft in der Welt. Nach Angaben des IAA sind 363 Millionen dieser Frauen in den Entwicklungsländern tätig und 198,3 Millionen in den Industriestaaten. Die Frauen leisten also einen sehr wichtigen Beitrag zum Wirtschaftsleben. Dennoch handelt unsere Welt, unsere Gesellschaft, als ob dieser Beitrag geringfügig und kaum von Wert wäre. In den Entwicklungsländern arbeitet die überwältigende Mehrheit der Frauen in der Landwirtschaft. In einzelnen Regionen der Welt sind sie seit undenklichen Zeiten verantwortlich für die Bebauung des Bodens und für die Viehzucht. Allerdings haben die Untersuchungen an lässlich der Weltkonferenz für Ernährung gezeigt, dass die Frauen von den Bemühungen der Regierungen um eine Verbesserung und Modernisierung der landwirtschaftlichen Produktion ferngehalten Maria Zaugg-Alt.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 5, Mai 1976.
Personen > Zaugg-Alt Maria. Frauen. Gleichberechtigung. Rundschau, Mai 1976.
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01.03.1975 Schweiz
Frauen
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
Maria Zaugg-Alt
Mutterschaftsversicherung
Volltext
Mutterschaftsschutz. Der 8. Dezember 1974 ist in der Sozialgeschichte unseres Landes jenen Wegmarken zuzuordnen, welche die mangelnde gesellschaftliche Solidarität mit den wirtschaftlich schwächern Bevölkerungsschichten kennzeichnen. Weder die sozialdemokratische-gewerkschaftliche Initiative für eine soziale Krankenversicherung noch der Gegenvorschlag der Bundesversammlung hat vor dem Souverän Gnade gefunden. Damit ist auch erneut die obligatorische Mutterschaftsversicherung auf der Strecke geblieben. Es ist mehr als bedauerlich, dass die kapitalkräftige demagogische Gegenpropaganda obsiegte. Nach internationalen Massstäben - unter anderem Internationale Arbeitsorganisation, Europarat - sind die Versicherung für die wirtschaftlichen Folgen bei Mutterschaft sowie der gesundheitliche Schutz der Schwangeren und Mütter eine gesellschaftliche Aufgabe, die dem ganzen Volk - Männer und Frauen - obliegt. Die Geburt eines Kindes soll für die Mutter, ob alleinstehend oder verheiratet, frei von finanziellen Sorgen sein. Jedem Kind ist das Recht zu gewährleisten, sich unter sozial bestmöglichen Bedingungen entwickeln und entfalten zu können. Zunächst ein Hinweis auf internationale Normen. Diese sehen neben zahlreichen weitern Bestimmungen vor: Internationale Arbeitsorganisation (IAO): Die Übereinkommen aus den Jahren 1919 und 1952: 12 Wochen Urlaub (Schutzfrist) für erwerbstätige Mütter, wovon mindestens 6 Wochen nach der Geburt; Lohnersatz mindestens 2/3; Kündigungsschutz. Ferner (…). Maria Zaugg-Alt.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 3-4, März-April 1975.
Personen > Zaugg-Alt Maria. Frauen. Mutterschaftsversicherung. Rundschau März-April 1975.
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01.12.1974 Schweiz
Frauen
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
SGB-Frauenkommission
Maria Zaugg-Alt
Arbeitsplatz
Ergonomie
Volltext
Die Frau in der Industrie. In einer Publikation, die dem Thema „Arbeitswelt“ gewidmet ist, müsste konsequenterweise unser Beitrag lauten: „Die Frau in der Arbeitswelt.“ Indessen würde das den gegebenen Rahmen sprengen. Im folgenden soll deshalb nur fragmentarisch auf einzelne Aspekte der Frauenarbeit hingewiesen werden. Eine Million Frauen berufstätig. Nach der Volkszählung waren 1970 rund eine Million Frauen berufstätig. Diese Zahl umfasst Voll- und Teilzeitbeschäftigte, unselbständig Erwerbende, selbständig Erwerbende und mithelfende Familienmitglieder (Bäckersfrauen, Bäuerinnen usw.). Der Anteil der Frauen an der Gesamtbeschäftigtenzahl betrug 34.4 Prozent (1960: 34 Prozent). Seit 1900 war der Anteil der Frauen an der Gesamtbeschäftigtenzahl nur unwesentlichen Schwankungen unterworfen. Massgeblich gewandelt hat sich dagegen, vor allem in den letzten beiden .Jahrzehnten, die Beschäftigungsstruktur. Besondere Merkmale der Frauenarbeit. Dass die Berufstätigkeit der Frauen für die Volkswirtschaft unentbehrlich ist, ist unbestritten; weniger bewusst scheinen ihre Notwendigkeit auch für die Gesellschaft sowie die wesentliche Bedeutung, die ihr für die Frau selbst zukommt, zu sein; von wenigen Ausnahmen abgesehen, werden die lohnabhängigen Frauen nach wie vor auf Grund ihres Geschlechts bezüglich (…).
Maria Zaugg-Alt, Präsidentin der Frauenkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes.
Gewerkschaftliche Rundschau, Dezember 1974.
Personen > Zaugg-Alt Maria. Frauen. Ergonomie. Rundschau, Dezember 1974.
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01.01.1969 Schweiz
Frauen
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
Maria Alt
Maria Zaugg-Alt
Frauenarbeit
Gleichstellung
Menschenrechte
Volltext
Die Gewerkschafterinnen und das Jahr der Menschenrechte. Das nachstehende Referat ist durch die Kollegin Maria Zaugg-Alt der Frauentagung des Gewerkschaftsbundes vom 13. Oktober 1968 in Bern erstattet worden. Wenn Gewerkschafterinnen sich mit Fragen der Menschenrechte befassen, ist es naheliegend, dass sie sich in erster Linie den Anliegen der berufstätigen Menschen zuwenden. Ebenso selbstverständlich ist, dass Gewerkschafterinnen sich mit den Problemen hinsichtlich der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Diskriminierung der Frauen beschäftigen. Dass sie es aber nicht nur dabei bewenden lassen, beweist die heutige Tagung. Die Aufgabe der gewerkschaftlichen Frauenarbeit liegt darin, die Stellung der erwerbstätigen Frauen - in der Gewerkschaftsbewegung, - im Arbeitsprozess, und - in der Gesetzgebung zu wahren und zu verbessern. Es darf hier gleich aber auch beigefügt werden, dass die Gewerkschafterinnen sich durchaus bewusst sind, dass gewerkschaftliche Frauenarbeit zwar dringend notwendig ist, diese Tätigkeit jedoch immer in den Rahmen der Gesamtinteressen gestellt ist, welche die arbeitenden Männer und Frauen verbinden, und die Gewerkschaftspolitik in ihrer Gesamtheit berücksichtigt werden muss; denn es gibt noch manche Ungerechtigkeiten auszumerzen und alte wie auch täglich aus einer rapid sich wandelnden Welt neu sich ergebende Probleme zu lösen, die Frauen und Männer gleichermassen betreffen. (…). Maria Zaugg-Alt, Zürich.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 1, Januar 1969.
Personen > Zaugg-Alt Maria. Frauenarbeit. Menschenrechte. Rundschau, Januar 1969.
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13.10.1968 Schweiz
Frauen
Personen
SGB-Frauenkommission
Edith Rüefli
Maria Zaugg-Alt
Gleichberechtigung
ILO
Volltext

Die Frauenkommission SGB. veranstaltete am 13. Oktoher 1968 im Tscharner-Gut in Bern-Bethlehem eine grosse gewerkschaftliche Frauentagung, die als Beitrag zum Jahr der Menschenrechte gedacht war und im Zeichen des Kampfes gegen die Diskriminierung der Frau stand. An der von Edith Rüefli, Präsidentin der Frauenkommission, geleiteten Tagung sprachen Bundesrichter Harald Huber über „Brauchen wir eine Totalrevision der Bundesverfassung?“, Jean Möri über „Die Menschenrechte“ und Maria Zaugg-Alt über „Die Gewerkschafterin und das Jahr der Menschenrechte“. Die gehaltvollen Referate fanden grossen Anklang, ebenso die Begrüssungsansprachen des Präsidenten des Gewerkschaftsbundes, Hermann Leuenberger, und der Vertreterin des IBFG, Marcelle Dehareng. Die gut besuchte Tagung endete mit der Annahme einer Resolution folgenden Inhaltes: (...).

SMUV Schweiz. Geschäftsbericht 1968, Seite 191.
SGB > Frauenkommission. Gleichberechtigung. SMUV.1968.

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